Entleerung von Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Für Ihr Abwasser übernehmen wir Verantwortung – auch wenn Ihr Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen werden von vertraglich gebundenen Entsorgungsunternehmen geleert. Dafür vereinbaren Sie als Grundstückseigentümer einen Termin oder einen Entsorgungszyklus mit dem für Ihren Ort zuständigen Entsorgungsunternehmen. Sind Sammelgrube oder Kleinkläranlage geleert, erhalten Sie eine Entsorgungsbestätigung, die uns gleichzeitig zum Erstellen des Gebührenbescheides dient. Die Abrechnung für die Leerung erfolgt über einen jährlichen Gebührenbescheid durch den MAWV.
Die aktuellen Gebühren und Beiträge können Sie durch Klick auf Ihre Gemeinde aus unserer interaktiven Karte entnehmen.
Born Entsorgung Meisenweg 13 15713 Königs Wusterhausen 03362 820757
Schuster Entsorgung Ruhlsdorfer Straße 8 14947 Nuthe-Urstromtal 03371 619990
Gebühren der mobilen Entsorgung
Basel Abwasser- u. Umwelttechnik Am Bahndamm 33 12555 Berlin 030 6563551
Fäkalienabfuhr Lehmann Kablower Straße 19 15754 Heidesee 033767 302025
Die Stutzenpflicht wurde mit der 5. Änderungssatzung zur Schmutzwasserbeseitigungssatzung beschlossen. Diese Satzung trat am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig wurde in der Satzung eine Umsetzungsfrist bis zum 30.09.2023 eingeräumt. Damit müssen zukünftig alle Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze einen Stutzen haben, über den die Entleerung der Sammelgrube über ein im öffentlichen Bereich stehendes Entsorgungsfahrzeug erfolgen kann. Die Stutzenpflicht gilt auch für Wochenend- und Erholungsgrundstücke.