Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Gespaltene Gebühren zukünftig wohl nicht mehr zulässig

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, stehen die meisten Wasserverbände in Brandenburg kopfschüttelnd dar.

Für die Verbände und eben auch dem MAWV, ist es schon ein wenig merkwürdig, wenn man sich so verhält, dass es einerseits keine Beanstandungen seitens der Kommunalaufsichten und des Innenministeriums gibt, aber auch so, wie es ihnen die Gerichte in das Stammbuch schreiben und dann in letzter Instanz, plötzlich und unerwartet doch ganz anders entschieden wird.

So geschehen am letzten Dienstag in Leipzig.

Zitat aus der Presserklärung des Landeswasserverbandstages vom 19.10.2023:

„Bisher liegt nur die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vor. Auch nur darauf können sich eventuelle Stellungnahmen beziehen. Vor einer sorgfältigen Prüfung sind wirklich belastbare Aussagen kaum möglich.

Folgendes lässt sich jedoch sagen:

Bei den betroffenen Aufgabenträgern gibt es eine große Bandbreite von möglichen Deckungslücken. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die hypothetisch verjährten Beitragsforderungen in jedem Fall nicht durch Gebühren ausgeglichen werden können. In letzter Konsequenz kann dies bedeuten, dass bei jedem Aufgabenträger, bei dem hypothetisch verjährte Beitragsforderungen bestanden, der Aufgabenträger diese, wie auch immer, nicht durch Gebühren ausgleichen kann. Ob das allerdings wirklich so zu verstehen ist, wird erst nach der Lektüre des Urteils feststellbar sein.“

Der Verband wird in den nächsten Tagen weitere Informationen zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes einholen und falls notwendig auch entsprechende Entscheidungen vorbereiten.

Hier vorzugreifen wäre rein spekulativ.

„Wie wir das als Verband, aber auch ich ganz persönlich als Verbandsvorsteher, der Öffentlichkeit vermitteln können, bleibt mir ein Rätsel.

Die nunmehr unvermeidbaren Finanzierungslücken können nur durch Umlagen oder Zuschüsse der Kommunen, der Landkreise oder des Landes ausgeglichen werden und werden immer wieder zu Ungerechtigkeiten führen“, kommentiert Peter Sczepanski, Verbandsvorsteher des MAWV die neuerliche Kehrtwende der Rechtsprechung.

Peter Sczepanski

Verbandsvorsteher MAWV