Anschluss-Stutzen an der Grundstücksgrenze

Aktuelles für Besitzer von Sammelgruben

Das Vorhandensein eines Stutzens an der Grundstücksgrenze bietet sowohl dem Grundstückseigentümer, als auch für die Mobilen Entsorgungsunternehmen eine Vielzahl von Vorteilen.

Deshalb beschloss die Verbandsversammlung des MAWV in ihrer Sitzung im Dezember 2022 für die Mobile Entsorgung aus Sammelgruben in ihrem Verbandsgebiet die Einführung einer Stutzenpflicht an der Grundstücksgrenze zum 30.09.2023.

Vor einiger Zeit wurde seitens des Verbandes eine Broschüre veröffentlicht, in welcher viele Informationen zur Umsetzung enthalten sind.

Seitdem gehen täglich Anfragen beim Verband ein. Jedes Grundstück ist anders und viele Grundstücke weisen die unterschiedlichsten Bedingungen auf. Und oft ist die Herstellung eines Stutzens auch kompliziert und manchmal auch gar nicht möglich.

Ich möchte deshalb wie folgt informieren:

Für Fragen zum Anschluss-Stutzen können Sie sich per Mail unter post(at)mawv(.)de oder telefonisch an

  • Herrn Ripplinger 03375 2568-864 oder
  • Frau Altmann 03375 2568-825

innerhalb der üblichen Bürozeiten wenden. Sie können natürlich auch unser Kontaktformular nutzen.

Wird die Situation vor Ort vom Grundstückseigentümer so eingeschätzt, dass kein Stutzen an der Grundstücksgrenze realisiert werden kann, ist ein formloser Antrag auf Befreiung von der Stutzenpflicht unter Angabe von Namen, Kundennummer, und Grundstücksadresse und vor allem einer

Beschreibung der Situation (Plan, Foto u.ä.) per Post oder per Mail an post(at)mawv(.)de an den Verband zu stellen.

Auch wenn kein Stutzen an der Grundstücksgrenze bis zum 30.09.2023 realisiert ist, erfolgt die Mobile Entsorgung trotzdem wie bisher. Diese Entsorgung wird also nicht, wie teilweise verbreitet, eingestellt.

Der Bau des Stutzens allgemein, aber insbesondere auch an der Grundstücksgrenze obliegt allein dem Grundstückseigentümer.

 

Peter Sczepanski

Verbandsvorsteher