Mobile Entsorgung im Verbandsgebiet des MAWV

2018 haben sich im nördlichen Verbandsgebiet die Größe der Entsorgungsgebiete geändert. Für die mobile Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben und von nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sind Fachunternehmen beauftragt. Neu ist, dass mehrere Ortsteile zusammengefasst sind und hier nur noch ein Entsorgungsunternehmen in Anspruch genommen werden kann.
Die Preisentwicklung führte auch im Verbandsgebiet des MAWV dazu, dass die Gebühren der mobilen Schmutzwasserentsorgung zum 01.07.2022 angepasst wurden.
Der Beschluss zur Gebührenanpassung wurde in Form der 10. Änderungssatzung der Schmutzwassergebührensatzung beschlossen.
Informationen zu den Gebühren haben wir Ihnen hier - linke Hand - unter dem Bild zum Lesen oder Download bereitgestellt.
Saugstutzenpflicht ab 2023
Nach § 15 Abs. 2 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung gilt:
"Die Grundstücksentwässerungsanlage ist auf dem Grundstück so zu errichten und zu betreiben, dass die Entnahme des Schmutzwassers durch Entsorgungsfahrzeuge vom öffentlichen Bereich aus, ohne Betreten des Grundstückes, möglich ist.
Alle Entsorgungsunternehmen des MAWV beraten bei der Installation. Materialien können ebenfalls nachgefragt und ggf. bestellt werden. Die Kosten für das Material eines Ansaugstutzes bewegen sich um die 200 / 250 Euro.
Procedere
Als GrundstückseigentümerIn vereinbaren Sie mit dem Entsorgungsunternehmen einen Termin oder einen Entsorgungszyklus. An der Abrechnung ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin keine Rechnungen vom Entsorgungsunternehmen, sondern einen jährlichen Gebührenbescheid vom MAWV. Sind Sammelgrube oder Kleinkläranlage geleert, erhalten Sie eine Entsorgungsbestätigung, die dem Verband gleichzeitig zur Erstellung des Gebührenbescheides dient.
Gebühren und Fachfirmen
Die aktuellen Gebühren und Beiträge können Sie der Detailseite zu Ihrem Ort entnehmen. Klicken Sie hierzu einfach auf den Ortsnamen. Dort finden Sie auch alle weitere Informationen rund um die Gebühren und die Anschrift des zuständigen Unternehmens für die mobile Entsorgung.