Bauwasser

Sie benötigen ein Standrohr zur Versorgung mit Bauwasser?

Zum Standrohrverleih

Informationen für Bauherren: Damit Ihr Haus nicht den Anschluss verpasst

Liebe Bauherrinnen und Bauherren,

ein Haus zu bauen, kann mit vielen Herausforderungen verbunden sein. Die Herstellung der Hausanschlüsse für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung muss nicht dazu gehören. Deshalb haben wir hier alle notwendigen Informationen zusammengestellt, um Ihnen den Weg von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme so einfach wie möglich zu gestalten.

Tipp: Um den Anschluss möglichst schnell zum Abschluss zu bringen, füllen Sie die Unterlagen bitte frühzeitig und komplett aus und kümmern sich rechtzeitig um einen Installateurs-Betrieb. Einen zugelassenen Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie auf den Seiten unseres Betriebsführers, der DNWAB.

Darum geht’s: Der Hausanschluss im Überblick

Der Trinkwasserhausanschluss (3) umfasst die Leitung von der Hauptleitung (1) bis zur Hauptabsperrvorrichtung inkl. Wasserzähler (5). Der Schmutzwassergrundstücksanschluss (b) umfasst die Leitung von der Sammelleitung (a) bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zum Übergabeschacht (c). Beide Anschlussleitungen werden durch den MAWV hergestellt und unterhalten. Für die Installation der haustechnischen Anlagen (7, e) ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hausinstallationen unterliegen verschiedenen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.

In vier Schritten zum Hausanschluss

Bei uns finden Sie ganz leicht Anschluss

1. Antrag stellen

Möchten Sie Haus und Grundstück an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung anschließen lassen, müssen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Den Antragsformularen Trinkwasserhausanschluss und Schmutzwassergrundstücksanschluss sind folgende Unterlagen beizufügen:

Für den Trinkwasseranschluss

  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Eintragung der gewünschten Leitungsführung im Maßstab 1:200
  • Kopie des Hausgrundrisses mit Lage des Hausanschlussraumes im Maßstab 1:200
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) plus eine Vollmacht, sollten Sie selbst noch nicht als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen sein

Für den Schmutzwasseranschluss

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) plus eine Vollmacht, sollten Sie selbst noch nicht als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen sein
  • Amtlicher Lageplan plus Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Grundstückes, der vorhandene und/oder geplanten Bebauung sowie der gewünschten Lage des Anschlusses.
  • Beschreibung aller besonderen Einrichtungen, in denen auf dem Grundstück Schmutzwasser anfällt

Bitte denken Sie daran, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. Mit der Bearbeitung Ihres Antrages können wir erst beginnen, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind. Ab Bearbeitungsbeginn dauert die Erstellung eines Hausanschlusses durchschnittlich ca. 8 Wochen.

2. Prüfung und Genehmigung

Liegt uns Ihr Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vor, prüfen wir, ob der Grundstücksanschluss in der von Ihnen gewünschten Form realisierbar ist. 

3. Aufforderung zur Herstellung

Liegt Ihnen die Genehmigung vor und möchten Sie, dass der Grundstücksanschluss hergestellt wird, müssen Sie uns zur Herstellung des Anschlusses auffordern. 

4. Beauftragung

Wir beauftragen, je nach Verfügbarkeit, eine unserer Vertragsfirmen, den Anschluss herzustellen. Im Ergebnis einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung konnten folgende Unternehmen über einen Rahmenvertrag für die Herstellung von Trinkwasserhaus- und Schmutzwassergrundstücksanschlüssen für den MAWV gebunden werden.

  • ESO-BAU GmbH & Co. KG
  • G & R Gebäudetechnik und Rohrleitungsbau GmbH Krausnick
  • Haase & Pollack Tiefbau GmbH
  • Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs Wusterhausen GmbH & Co. KG
  • Emil Tepe GmbH & Co. Versorgungstechnik KG
  • TRP Bau GmbH

Alle Firmen arbeiten auf der Grundlage eines einheitlichen Leistungsverzeichnisses zu Einheitspreisen. Sollte Ihnen bereits eines der Unternehmen zur Ausführung anderer Anschlüsse (z.B. Gas oder Elektro) für Ihr Bauvorhaben bekannt sein, prüfen wir gern die Möglichkeit der Ausführung des Trink- bzw. Schmutzwasseranschlusses durch dieselbe Firma. Bitte informieren Sie uns darüber rechtzeitig.

Den konkreten Termin für die Ausführung können Sie mit dem beauftragten Bauunternehmen direkt abstimmen. Bitte beachten Sie bei der Zeitplanung, dass für die Einholung behördlicher Genehmigungen (z.B. Aufgrabegenehmigungen) Vorlaufzeiten zu berücksichtigen sind und es darüber hinaus zu saisonal bedingten Engpässen kommen kann. Die Abrechnung erfolgt jeweils auf der Basis der tatsächlichen Herstellungskosten.

Fachinstallateure vor Ort

Für den Anschluss an den Anschluss


Die Zuständigkeit des MAWV reicht beim Hausanschluss bis zum Übergabeschacht (Schmutzwasser) bzw. Wasserzähler (Trinkwasser). Die Hausinstallation erledigt Ihr
zugelassener Installateur. Hier sind Sach- und Fachkunde gefragt. Denn bei allen Verbindungen Ihrer privaten Anlage mit dem öffentlichen Ver- bzw. Entsorgungsnetz sind Sicherheit und Qualität zu garantieren. Deshalb lassen Sie sich bitte vom Fachinstallateur Ihres Vertrauens zu allen technischen Fragen im Trink- und Schmutzwasserbereich informieren und beraten.

Sie haben noch keinen Installateur Ihres Vertrauens? Auf der Internetseite unseres Betriebsführers, der Dahme-Nuthe Wasser-Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (DNWAB) werden Sie fündig:

Zum Installateurverzeichnis

Für die Anmeldung Ihrer Trinkwasseranlage bzw. die Inbetriebnahme Ihres Schmutzwasseranschlusses nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Anmeldung einer Trinkwasser-Kundenanlage

Ihre Ansprechpartner zum Thema Hausanschluss

Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Alles rund um Antrag und Genehmigung

Tel.: 03375 – 25 68 235 oder 25 68 862
E-Mail: post(at)mawv(.)de


Alles rund um die Hausinstallation

Tel.: 03375 – 25 68 211
E-Mail: post(at)mawv(.)de