Für das laufende Abrechnungsjahr sind Vorauszahlungen für Trink- und Schmutzwasser zu leisten. Der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt ist auf Ihrem Gebührenbescheid auf der Seite 2 zu ersehen. Die Vorauszahlungsbeträge werden zu diesen Fälligkeitsterminen entweder von Ihrem Konto abgebucht oder sind von Ihnen ohne besondere Aufforderung zu überweisen.
Der Vorauszahlungsbetrag basiert auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch und der Grundgebühr und wird auf volle EUR gerundet.
Bitte informieren Sie uns über Veränderungen, die wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch haben, damit die Beträge entsprechend angepasst werden können. Hierdurch können Sie hohe Nach- bzw. Rückzahlungen zur Jahresverbrauchsabrechnung vermeiden.
Zahlung
Der bequemste Weg für Sie ist dieser: Sie lassen – wie der größte Teil unserer Kunden – die Beträge zur Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen. Hierzu erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie jederzeit widerrufen können. Ein Formular ist Ihrem Gebührenbescheid beigefügt, falls Sie noch selbst überweisen.
Sie können uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Damit bleiben Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine und der Gang zum Geldinstitut erspart.
Guthaben
Guthaben werden mit der nächstfälligen Vorauszahlung auf die Trink- und/oder Schmutzwassergebühr verrechnet. Falls die Auszahlung des Guthabenbetrages gewünscht wird, bitten wir um Mitteilung unter Angabe Ihrer Kundennummer und Bankverbindung. Das Guthaben wird zur festgesetzten Fälligkeit erstattet. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Guthabenbeträge zur Fälligkeit automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.