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Müssen Vorauszahlungen geleistet werden?

Fragen & Antworten der MAWV

Für das laufende Abrechnungsjahr sind Vorauszahlungen für Trink- und Schmutzwasser zu leisten. Der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt ist auf Ihrem Gebührenbescheid auf der Seite 2 zu ersehen. Die Vorauszahlungsbeträge werden zu diesen Fälligkeitsterminen entweder von Ihrem Konto abgebucht oder sind von Ihnen ohne besondere Aufforderung zu überweisen.

Der Vorauszahlungsbetrag basiert auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch und der Grundgebühr und wird auf volle EUR gerundet.

Bitte informieren Sie uns über Veränderungen, die wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch haben, damit die Beträge entsprechend angepasst werden können und vermeiden Sie hohe Nach- bzw. Rückzahlungen zur Jahresverbrauchsabrechnung. Kontakt.

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