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Ihre FAQ

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen

Auf unserer FAQ-Seite möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund ums Trink- und Schmutzwasser beantworten. Dazu gehören Informationen über unsere Gebühren und Beiträge genauso wie zu Störungen oder zur Trinkwasserqualität. Falls Sie hier nicht fündig werden und weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren – unser Kundenservice-Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Besichtigungen

Kann ein Wasserwerk besichtigt werden?

Möchten Sie unsere Wasserwerke kennen lernen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns, mit Ihnen einen im Rahmen unserer Möglichkeiten passenden Termin und Programmvorschläge zu besprechen.

Gartenwasser

Wem gehört der Gartenwasserzähler?

Der Gartenwasserzähler gehört dem Grundstückseigentümer. Dieser weist die nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermenge nach, die zuvor über den Hauswasserzähler als gelieferte Trinkwassermenge gemessen wurde. Der Gartenwasserzähler wird als Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr herangezogen (Abzugsmenge). Der Gartenwasserzähler muss den Vorschriften des deutschen Eichgesetzes (Mess- und Eichgesetz in der Fassung vom 25.07.2013, BGBl. I S. 2722, 2723) und der gültigen Abgabensatzung des Zweckverbandes /der Kommune entsprechen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung (Mess- und Eichverordnung vom 11.12.2014, BGBI. I. S. 2010, 2011 Abschnitt 5/ § 34/ Anlage 7/ Ordnungsnr. 5.5.1) beträgt längstens 6 Jahre. Darauf ist bereits bei Anschaffung des Gartenwasserzählers zu achten.

Kundeninfo DNWAB

Wie sinnvoll ist ein Gartenwasserzähler für mich?

Wenn Sie die zur Bewässerung verbrauchte Trinkwassermenge (=nicht eingeleitete Schmutzwassermenge) und dazu den Schmutzwassertarif sowie die Anschaffungskosten berücksichtigen, können Sie errechnen, wieviel Gebühren Sie in der Eichfrist 6 bzw. 12 Jahren sparen können. Bitte lesen Sie bei weiteren Fragen die Kundeninformation oder Fragen Sie Ihren Kundenbetreuer.

Wie oft muss der Gartenwasserzähler gewechselt werden?

Der Gartenwasserzähler ist anders als der Hauptwasserzähler in Ihrem Besitz. Daher müssen Sie auf den Eichablauf nach 6 Jahren achten und Ihren Gartenwasserzähler selbständig auf eigenen Wunsch durch einen Installateur tauschen lassen.

Mit welchen Kosten muss ich für einen Gartenwasserzähler rechnen?

Die Anschaffungs- und Einbaukosten erfragen Sie direkt bei Ihrem Installateur. Standpreise gibt es hierfür nicht. Die Abnahme und Verplombung erfolgt durch die Betriebsführungsgesellschaft, der DNWAB. Kosten erfragen Sie bitte unter: 03375 - 25 68 743.

Darf ich als Mieter selbständig einen Gartenwasserzähler beauftragen?

Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich durch den Vermieter. Bitte sprechen Sie ihn an.

Wie kann ich einen vorhandenen Gartenwasserzähler wechseln lassen?

Bitte lesen Sie hierzu die Kundeninformation. Diese finden Sie hier.

Wo kann ich einen Gartenwasserzähler beantragen?

In unserer Kundeninformation finden Sie alle notwendigen Hinweise. Klicken Sie hier.

Muss ich für Sprengwasser (Gartenberegnung) auch Abwassergebühren zahlen?

Antworten und Hinweise zum Thema Sprengwasser und Gartenwasserzähler sowie einen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Infoseite zum „Gartenwasser“. Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Gebühren und Beiträge

Weshalb fehlt der Gartenwasserzähler auf meinem Gebührenbescheid?

Bitte überprüfen Sie die Eichfrist Ihres Gartenwasserzählers. Dieser ist 6 Jahre lang gültig. Wenn kein Wechsel innerhalb der Frist stattfindet, kann Ihr Gartenwasserzähler für die Minderung der Schmutzwassergebühr bei der Jahresverbrauchsabrechnung nicht mit herangezogen werden. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Ihren Kundenbetreuer.

Ich habe noch keinen Gebührenbescheid erhalten, wann bekomme ich diesen?

Den Gebührenbescheid erhalten Sie ca. 6-7 Wochen nach dem Ablesetermin. Wir bitten um etwas Geduld, bei nicht eintreffen melden Sie sich bitte bei Ihrem Kundenbetreuer.

Wo finde ich die aktuellen Gebühren und Beiträge?

Sie können sich über die Gebühren und Beiträge auf der Übersichtsseite informieren oder sie wählen Ihren Wohnort aus. Dort finden Sie dann alle Informationen rund um die Wasserver- und -entsorgung die für Ihre Gemeinde zutreffend ist.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Gebühren und Beiträge erhoben?

Die Rechtsgrundlagen der Gebührenerhebung sind auf den Gebührenbescheiden vor dem Abrechnungsblock auf Seite 1 in der jeweils zutreffenden Form aufgeführt. Die genannten rechtlichen Grundlagen können Sie auch beim Zweckverband einsehen bzw. anfordern.

Warum wurden zum 1. Januar 2019 gesplittete Gebühren eingeführt?

In der Verbandsversammlung des MAWV am 13. Dezember 2018 beschlossen die Mitgliedskommunen des Verbandes die Einführung von gesplitteten Gebühren für Frisch- und Schmutzwasser zum 1. Januar 2019. Danach bleibt für so genannte Beitragszahler alles beim Alten, für Nicht-Beitragszahler gelten jedoch zukünftig höhere Gebühren als bisher. Daraus ergeben sich Fragen, die der Verband beantworten möchte.

Warum gibt es gesplittete Gebühren?

Das Finanzierungsmodell des MAWV sieht eine Mischfinanzierung aus einmaligen Anschlussbeiträgen und mengenabhängigen Gebühren vor. Die gezahlten Anschlussbeiträge wirken gebührenmindernd. Werden Anschlussbeiträge zurückerstattet, können zukünftig für diese Grundstücke keine abgeminderten Gebühren mehr in Anspruch genommen werden. Es wird also zukünftig in Beitragszahler (abgeminderte Gebühren) und Nicht-Beitragszahler (keine abgeminderten und somit höhere Gebühren) unterschieden.

Wer ist Beitragszahler und wer Nicht-Beitragszahler?

Sind für ein Grundstück Anschlussbeiträge gezahlt worden, zählt der Eigentümer als Beitragszahler. Das gilt vorerst auch, wenn auch nur Teilbeträge gezahlt wurden. Endgültige Beschlüsse dazu hat sich die Verbandsversammlung des MAWV noch vorbehalten. Wurden für ein Grundstück keine Anschlussbeiträge gezahlt oder wurden diese vollständig vom MAWV zurückerstattet, gelten die Eigentümer als Nicht-Beitragszahler.

Wie lange müssen gesplittete, also unterschiedlich hohe Gebühren gezahlt werden?

Die Höhe der Gebühren wird in regelmäßigen Abständen durch den MAWV kalkuliert und neu festgelegt. Der Verband geht davon aus, dass unter Beachtung der derzeitigen Rechts- und Wirtschaftslage mindestens in den nächsten zehn Jahren gesplittete Gebühren erhoben werden müssen.

Peter Sczepanski
Verbandsvorsteher

Welche Steuern / Steuersätze fallen an?

Alle Trinkwassergebühren sind mehrwertsteuerpflichtig. Aktuell gilt der Steuersatz von 7%, da Trinkwasser als Lebensmittel eingestuft ist. Der Steueranteil ist im Gebührenbescheid ausgewiesen. Die leitungsgebundenen und dezentralen Schmutzwassergebühren sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Müssen Vorauszahlungen geleistet werden?

Für das laufende Abrechnungsjahr sind Vorauszahlungen für Trink- und Schmutzwasser zu leisten. Der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt ist auf Ihrem Gebührenbescheid auf der Seite 2 zu ersehen. Die Vorauszahlungsbeträge werden zu diesen Fälligkeitsterminen entweder von Ihrem Konto abgebucht oder sind von Ihnen ohne besondere Aufforderung zu überweisen.

Der Vorauszahlungsbetrag basiert auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch und der Grundgebühr und wird auf volle EUR gerundet.

Bitte informieren Sie uns über Veränderungen, die wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch haben, damit die Beträge entsprechend angepasst werden können und vermeiden Sie hohe Nach- bzw. Rückzahlungen zur Jahresverbrauchsabrechnung. 

Kontakt.

Wie und wann werden Guthaben verrechnet?

Guthaben werden mit der nächstfälligen Vorauszahlung auf die Trink- und/oder Schmutzwassergebühr verrechnet. Falls die Auszahlung des Guthabenbetrages gewünscht wird, bitten wir um Mitteilung unter Angabe Ihrer Kundennummer und Bankverbindung. Das Guthaben wird zur festgesetzten Fälligkeit erstattet. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Guthabenbeträge zur Fälligkeit automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Ich habe eine Mahnung erhalten, aber den Betrag schon bezahlt. Was tun?

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Zahlungen bei uns eingegangen sind?
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Ich bin derzeit zahlungsunfähig. Ist eine Ratenzahlung möglich?

Sie suchen einen Weg, um Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken?
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Störungen

Es kommt braunes Wasser aus der Leitung. Was tun?

Havarie-Telefon:
0800 - 8807088

Für alle Notfälle rund um Ihr Trink- und Schmutzwasser erreichen Sie auch außerhalb der Arbeitszeit ganztägig montags bis freitags von 15:30 bis 6:45 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags den 24-h-Havarie-Notdienst der DNWAB.

Das Wasser stinkt. Was tun?

Havarie-Telefon:
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Für alle Notfälle rund um Ihr Trink- und Schmutzwasser erreichen Sie auch außerhalb der Arbeitszeit ganztägig montags bis freitags von 15:30 bis 6:45 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags den 24-h-Havarie-Notdienst der DNWAB.

Mein Wasserzähler tropft. Was tun?

Havarie-Telefon:
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Für alle Notfälle rund um Ihr Trink- und Schmutzwasser erreichen Sie auch außerhalb der Arbeitszeit ganztägig montags bis freitags von 15:30 bis 6:45 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags den 24-h-Havarie-Notdienst der DNWAB.

Rohrbruch. Was tun?

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