In der letzten Verbandsversammlung des MAWV wurden keine Änderungen der Gebühren beschlossen. Damit bleiben diese auch für 2021 für Trinkwasser und Schmutzwasser im Verbandsgebiet des MAWV unverändert.
„Gebührenstabilität ist ein Markenzeichen des MAWV. Über viele Jahre hinweg konnten durch Organisation, Optimierungen und Anschlussbeiträge die höheren Aufwendungen für Personal, Energie und Betriebsführung ausgeglichen und somit die vergleichsweise geringen Gebühren beibehalten werden“ gibt Peter Sczepanski, Verbandsvorsteher des MAWV, zum Jahresbeginn bekannt.
Für Beitragszahler, also Grundstückseigentümer welche einen Anschlussbeitrag gezahlt haben, beträgt die Mengengebühr für Trinkwasser im gesamten Verbandsgebiet auch im neuen Jahr 1,40 €/m³ (Brutto).
Für Schmutzwasser beträgt die Mengengebühr für Beitragszahler im Nordgebiet 2,94 €/m³ und im Südgebiet 4,68 €/m³.
Diejenigen Grundstückseigentümer, denen aufgrund der Rechtsprechung Anschlussbeiträge in der Vergangenheit rückerstattet wurden, werden vom Verband als „Nichtbeitragszahler“ geführt und können demzufolge zukünftig nicht mehr die abgeminderten Gebühren für sich in Anspruch nehmen.
Alle betreffenden Grundstückseigentümer wurden vom Verband Ende 2020 über die Umstellung schriftlich informiert.
Melina Schniegler-Dagge
Öffentlichkeitsarbeit