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Verbandsversammlung beschließt Gebührenanpassung

Königs Wusterhausen, Ab dem 01. Juli 2022 gelten neue Gebühren für die Abfuhr aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen

Die derzeitige Preisentwicklung führt auch im Verbandsgebiet des MAWV dazu, dass die Gebühren der mobilen Schmutzwasserentsorgung zum 01.07.2022 angepasst werden müssen.

Die Kosten für die Abfuhr von Schmutzwasser aus Sammelgruben und Kleinklär-anlagen sind direkt mit den Entwicklungen der Kraftstoffpreise verbunden. „Daneben wirken sich CO2-Besteuerung, Erhöhung der Einleitungsgebühren bei der Kläranlage Waßmannsdorf und die Außerbetriebnahme der Annahmestation Märkisch-Buchholz ungünstig auf die Kalkulation der mobilen Schmutzwasser-gebühren aus“.  Den Preisentwicklungen folgend, müssen nun folgerichtig die Gebühren der mobilen Schmutzwasserentsorgung angepasst werden.“ begründet Otto Ripplinger, kaufmännischer Leiter des MAWV.

Der Beschluss zur Gebührenanpassung wurde dementsprechend, in Form der 10. Änderungssatzung der Schmutzwassergebührensatzung, den anwesenden Vertretern der Verbandsversammlung, am vergangenen Donnerstag (09.06.2022) vorgelegt und beschlossen.

Der MAWV als kommunaler Wasserverband unterliegt dem Kostendeckungsgebot. So sind die Ausgaben für Leistungen, durch kostendeckende Gebühren zu decken.

Die ab dem 01. Juli 2022 geltenden Gebühren finden Sie linke Hand unter "Dokumente zum Herunterladen" zum Lesen bzw. Downloaden. Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen zu unseren Gebühren und Beiträgen. In Kürze werden entsprechende Informationsschreiben durch die Entsorgungsunternehmen an unsere Kunden verteilt.

Bitte beachten Sie das sonstige Gebühren und Zuschläge unverändert bleiben.

Melina Schniegler-Dagge
Öffentlichkeitsarbeit des MAWV