Trinkwasserleitungen aus Blei verboten

Hinweise für Hauseigentümer

Bis zum 12.01.2026 waren in Deutschland alle Bleileitungen auszutauschen oder stillzulegen. Die Verwendung von Trinkwasserleitungen aus Blei ist nicht mehr zulässig! Diese Regelung ist in der neuen Trinkwasserverordnung festgelegt, die seit dem 24. Juni 2023 in Kraft ist. So gelten bundesweit klare Vorgaben für eine sichere und moderne Trinkwasserversorgung.

In unserem Verbandsgebiet setzen wir in den öffentlichen Hauptversorgungsnetzen ausschließlich Materialien ein, die den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Im Verbandsgebiet des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) befinden sich grundsätzlich keine Bleirohre mehr. Wir haben in der Vergangenheit alle bekannten Bleileitungen in unseren Netzen ausgewechselt. Dies betraf insbesondere alte Hausanschlussleitungen. 

Darüber hinaus können Bleileitungen weiterhin innerhalb von Gebäuden (in der Hausinstallation) vorkommen. Besonders in älteren Gebäuden können diese noch verbaut sein und deshalb die Trinkwasserqualität beeinträchtigen.

Der MAWV appelliert daher an alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, ihre Trinkwasserinstallationen im Gebäude überprüfen zu lassen. Sollten noch Bleileitungen vorhanden sein, empfehlen wir dringend einen fachgerechten Austausch, um die Trinkwasserqualität dauerhaft sicherzustellen.

Das von uns bereitgestellte Trinkwasser ist bis zum Übergabepunkt in die Hausinstallation (Kundenanlage) sicher und entspricht allen geltenden gesetzlichen Anforderungen. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht daher kein Anlass zur Sorge.

Bei Fragen rund um die Trinkwasserversorgung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

MAWV