Derzeit sind viele Gebäude und öffentliche Einrichtungen geschlossen oder werden nur geringfügig genutzt.
Neben den damit sonst verbundenen Problemen hat dies unter Umständen auch Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers.
Ich möchte Sie deshalb hinsichtlich der Stagnationsproblematik sensibilisieren. Durch geringen Verbrauch von Trinkwasser stagniert das Wasser über längere Zeiträume in den Trinkwasserinstallationen.
Wenn dann später die Nutzung der Gebäude wieder erfolgt, könnte es zu Beeinträchtigungen in der Trinkwasserqualität, bis hin zu Überschreitungen der nach Trinkwasserverordnung zulässigen Grenzwerte, kommen.
Die einfachste Möglichkeit die Betriebsbereitschaft der Trinkwasserinstallation zu erhalten, wäre, mehrmals pro Woche (mindestens 2 x) alle Armaturen (Wasserhähne) im Gebäude zu betätigen, also zu öffnen und somit das Wasser in den Leitungen auszutauschen.
Alternativ wäre auch eine komplette Stilllegung und Wiederinbetriebnahme nach der Krise, mit entsprechender Spülung der Trinkwasserinstallation möglich. Eine Stilllegung kann allerdings nur durch den MAWV erfolgen und wäre dann kostenpflichtig zu beantragen.
Entsprechende Handlungsempfehlungen können auch dem beiliegenden Informationsschreiben des DVGW entnommen werden.
Freundliche Grüße
Peter Sczepanski
Verbandsvorsteher