Für Ihre Fragen sind wir gerne auch persönlich da
Auf unserer FAQ-Seite möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund ums Trink- und Schmutzwasser beantworten. Dazu gehören Informationen über unsere Gebühren und Beiträge genauso wie zu Störungen oder zur Trinkwasserqualität. Falls Sie hier nicht fündig werden und weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren – unser Kundenservice-Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Möchten Sie unsere Wasserwerke kennen lernen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns, mit Ihnen einen im Rahmen unserer Möglichkeiten passenden Termin und Programmvorschläge zu besprechen.
Der Gartenwasserzähler gehört dem Grundstückseigentümer. Dieser weist die nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermenge nach, die zuvor über den Hauswasserzähler als gelieferte Trinkwassermenge gemessen wurde. Der Gartenwasserzähler wird als Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr herangezogen (Abzugsmenge). Der Gartenwasserzähler muss den Vorschriften des deutschen Eichgesetzes (Mess- und Eichgesetz in der Fassung vom 25.07.2013, BGBl. I S. 2722, 2723) und der gültigen Abgabensatzung des Zweckverbandes /der Kommune entsprechen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung (Mess- und Eichverordnung vom 11.12.2014, BGBI. I. S. 2010, 2011 Abschnitt 5/ § 34/ Anlage 7/ Ordnungsnr. 5.5.1) beträgt längstens 6 Jahre. Darauf ist bereits bei Anschaffung des Gartenwasserzählers zu achten.
Kundeninfo DNWAB
Wenn Sie die zur Bewässerung verbrauchte Trinkwassermenge (=nicht eingeleitete Schmutzwassermenge) und dazu den Schmutzwassertarif sowie die Anschaffungskosten berücksichtigen, können Sie errechnen, wieviel Gebühren Sie in der Eichfrist 6 bzw. 12 Jahren sparen können. Bitte lesen Sie bei weiteren Fragen die Kundeninformation oder Fragen Sie Ihren Kundenbetreuer.
Der Gartenwasserzähler ist anders als der Hauptwasserzähler in Ihrem Besitz. Daher müssen Sie auf den Eichablauf nach 6 Jahren achten und Ihren Gartenwasserzähler selbständig auf eigenen Wunsch durch einen Installateur tauschen lassen.
Die Anschaffungs- und Einbaukosten erfragen Sie direkt bei Ihrem Installateur. Standpreise gibt es hierfür nicht. Die Abnahme und Verplombung erfolgt durch die Betriebsführungsgesellschaft, der DNWAB. Kosten erfragen Sie bitte unter: 03375 - 25 68 743.
Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich durch den Vermieter. Bitte sprechen Sie ihn an.
Bitte lesen Sie hierzu die Kundeninformation. Diese finden Sie hier.
In unserer Kundeninformation finden Sie alle notwendigen Hinweise. Klicken Sie hier.
Antworten und Hinweise zum Thema Sprengwasser und Gartenwasserzähler sowie einen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Infoseite zum „Gartenwasser“. Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Bitte überprüfen Sie die Eichfrist Ihres Gartenwasserzählers. Dieser ist 6 Jahre lang gültig. Wenn kein Wechsel innerhalb der Frist stattfindet, kann Ihr Gartenwasserzähler für die Minderung der Schmutzwassergebühr bei der Jahresverbrauchsabrechnung nicht mit herangezogen werden. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Ihren Kundenbetreuer.
Den Gebührenbescheid erhalten Sie ca. 6-7 Wochen nach dem Ablesetermin. Wir bitten um etwas Geduld, bei nicht eintreffen melden Sie sich bitte bei Ihrem Kundenbetreuer.
Sie können sich über die Gebühren und Beiträge auf der Übersichtsseite informieren oder sie wählen Ihren Wohnort aus. Dort finden Sie dann alle Informationen rund um die Wasserver- und -entsorgung die für Ihre Gemeinde zutreffend ist.
Die Rechtsgrundlagen der Gebührenerhebung sind auf den Gebührenbescheiden vor dem Abrechnungsblock auf Seite 1 in der jeweils zutreffenden Form aufgeführt. Die genannten rechtlichen Grundlagen können Sie auch beim Zweckverband einsehen bzw. anfordern.
In der Verbandsversammlung des MAWV am 13. Dezember 2018 beschlossen die Mitgliedskommunen des Verbandes die Einführung von gesplitteten Gebühren für Frisch- und Schmutzwasser zum 1. Januar 2019. Danach bleibt für so genannte Beitragszahler alles beim Alten, für Nicht-Beitragszahler gelten jedoch zukünftig höhere Gebühren als bisher. Daraus ergeben sich Fragen, die der Verband beantworten möchte.
Das Finanzierungsmodell des MAWV sieht eine Mischfinanzierung aus einmaligen Anschlussbeiträgen und mengenabhängigen Gebühren vor. Die gezahlten Anschlussbeiträge wirken gebührenmindernd. Werden Anschlussbeiträge zurückerstattet, können zukünftig für diese Grundstücke keine abgeminderten Gebühren mehr in Anspruch genommen werden. Es wird also zukünftig in Beitragszahler (abgeminderte Gebühren) und Nicht-Beitragszahler (keine abgeminderten und somit höhere Gebühren) unterschieden.
Sind für ein Grundstück Anschlussbeiträge gezahlt worden, zählt der Eigentümer als Beitragszahler. Das gilt vorerst auch, wenn auch nur Teilbeträge gezahlt wurden. Endgültige Beschlüsse dazu hat sich die Verbandsversammlung des MAWV noch vorbehalten. Wurden für ein Grundstück keine Anschlussbeiträge gezahlt oder wurden diese vollständig vom MAWV zurückerstattet, gelten die Eigentümer als Nicht-Beitragszahler.
Die Höhe der Gebühren wird in regelmäßigen Abständen durch den MAWV kalkuliert und neu festgelegt. Der Verband geht davon aus, dass unter Beachtung der derzeitigen Rechts- und Wirtschaftslage mindestens in den nächsten zehn Jahren gesplittete Gebühren erhoben werden müssen.
Peter SczepanskiVerbandsvorsteher
Alle Trinkwassergebühren sind mehrwertsteuerpflichtig. Aktuell gilt der Steuersatz von 7%, da Trinkwasser als Lebensmittel eingestuft ist. Der Steueranteil ist im Gebührenbescheid ausgewiesen. Die leitungsgebundenen und dezentralen Schmutzwassergebühren sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Für das laufende Abrechnungsjahr sind Vorauszahlungen für Trink- und Schmutzwasser zu leisten. Der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt ist auf Ihrem Gebührenbescheid auf der Seite 2 zu ersehen. Die Vorauszahlungsbeträge werden zu diesen Fälligkeitsterminen entweder von Ihrem Konto abgebucht oder sind von Ihnen ohne besondere Aufforderung zu überweisen.
Der Vorauszahlungsbetrag basiert auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch und der Grundgebühr und wird auf volle EUR gerundet.
Bitte informieren Sie uns über Veränderungen, die wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch haben, damit die Beträge entsprechend angepasst werden können und vermeiden Sie hohe Nach- bzw. Rückzahlungen zur Jahresverbrauchsabrechnung.
Kontakt.
Guthaben werden mit der nächstfälligen Vorauszahlung auf die Trink- und/oder Schmutzwassergebühr verrechnet. Falls die Auszahlung des Guthabenbetrages gewünscht wird, bitten wir um Mitteilung unter Angabe Ihrer Kundennummer und Bankverbindung. Das Guthaben wird zur festgesetzten Fälligkeit erstattet. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Guthabenbeträge zur Fälligkeit automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Zahlungen bei uns eingegangen sind? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Sie suchen einen Weg, um Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Havarie-Telefon:0800 - 8807088 Für alle Notfälle rund um Ihr Trink- und Schmutzwasser erreichen Sie auch außerhalb der Arbeitszeit ganztägig montags bis freitags von 15:30 bis 6:45 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags den 24-h-Havarie-Notdienst der DNWAB.
Wir freuen uns, Sie als neuen Kunden zu begrüßen und sichern Ihnen eine umsichtige Bearbeitung Ihres Anliegens zu. Für die Beantragung eines Schmutzwasser-Hausanschlusses benötigen wir einige Informationen, die Sie uns bitte über das bereitgestellte Formular mitteilen:Antrag auf Erstellung eines Schmutzwasser-Hausanschlusses Bitte senden Sie das unterschriebene Formular gemeinsam mit Nachweisen, Plänen, etc. mit der Post oder per Fax an unsere Betriebsführungsgesellschaft, die DNWAB Dahme-Nuthe Wasser, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH, die Sie sehr gern bei allen operativen Fragen wie Planung, Umverlegung, Installation und Inbetriebnahme von Schmutzwasser-Hausanschlüssen unterstützt.
Sie können den Antrag auch schriftlich anfordern. Kontakt.
Dahme-Nuthe Wasser, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH Köpenicker Straße 25 15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 256 80 Fax: (03375) 295 061www.dnwab.deinfo(at)dnwab(.)de 7/24 Bereitschaft: 0800 880 70 88
Die DIN 4045 definiert Schmutzwasser als ein durch Gebrauch verändertes und in ein Entwässerungssystem eingeleitetes Wasser. Schmutzwasser aus landwirtschaftlichen Betrieben wird landwirtschaftliches Schmutzwasser genannt.
Unter Abwasser hingegen versteht man sowohl verunreinigtes Wasser als auch das gesammelte Regenwasser, das von befestigten Flächen abfließt. Abwässer werden in Trenn- oder Mischkanalisation gesammelt und transportiert, in Deutschland praktisch immer in Kläranlagen behandelt, gereinigt und danach in als Vorfluter dienende Gewässer eingeleitet.
Hier können Sie sich über Ihren Schmutzwassergrundstückanschluss und die Kosten informieren.
Um das Schmutzwasser zu beseitigen, betreibt der MAWV zwei zentrale und zwei dezentrale Anlagen, die rechtlich selbstständig sind, verschiedene Kosten verursachen, was unterschiedliche Gebühren nach sich zieht:
Der MAWV erhebt deshalb: