Organisatorischer Aufbau und Arbeitsweise
Der MAWV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Königs Wusterhausen, der von seinen Mitgliedsgemeinden die hoheitliche Pflicht zur Trinkwasserversorgung und zur schadlosen Abwasserbeseitigung übertragen bekommen hat. Er dient dem öffentlichen Wohl und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen.
Foto: Das "Parlament" des MAWV, die Verbandsversammlung.
Die bisherige Gebühren- und Beitragsentwicklung ist durch Stabilität gekennzeichnet. In einigen Bereichen konnten die Gebühren sowohl im Kerngebiet des MAWV als auch in den zuletzt eingegliederten Gemeinden gesenkt werden.
Die Organe des Zweckverbandes – Verbandsvorstand und Verbandsversammlung – sind in der Verbandssatzung festgelegt und werden, bis auf den hauptamtlich tätigen Verbandsvorsteher, von Gemeindevertretern bzw. Bürgermeistern der Verbandsgemeinden besetzt. Die Verbandsversammlung überwacht die Tätigkeit des gewählten Verbandsvorstandes, einschließlich des Verbandsvorstehers. Sie legt die Grundsätze für die Arbeit und Verwaltung des Verbandes fest und beschließt auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Verbandssatzung.
Verbandsvorsteher ist seit dem 1. Januar 2004 Herr Wolf-Peter Albrecht.
Vorsitzender der Verbandsversammlung ist seit dem 1. Januar 2002 Herr Dr. Udo Haase (Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld).
Die Verbandsversammlung tritt nach Bedarf mindestens aber zweimal im Jahr zusammen. Die Termine werden öffentlich bekannt gemacht und beinhalten eine Bürgerfragestunde.
Dem Verbandsvorstand gehören an:
Dr. Uwe Malich (Stellvertreter), Bürgermeister Gemeinde Wildau
Dr. Lutz Franzke (Mitglied des Verbandvorstandes), Bürgermeister Stadt Königs-Wusterhausen
Klaus-Dieter Quasdorf (Mitglied des Verbandvorstandes), Bürgermeister Gemeinde Bestensee
Uwe Pfeiffer (Stellv. Mitglied des Verbandvorstandes), Bürgermeister Stadt Mittenwalde
Der Zweckverband versteht sich als ein Dienstleistungsunternehmen und beschäftigt neben dem Verbandsvorsteher zwei kaufmännische und zwei technische Angestellte sowie eine Sekretärin. Zur technischen und teilweise zur kaufmännischen Betriebsführung bedient er sich der Unterstützung durch die Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (DNWAB).
Der MAWV plant nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten langfristig seine Investitionsmaßnahmen. Technisch untersetzt wird die Planung durch die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes sowie den Sanierungsplan Trinkwasser.
Für die Investitionsvorhaben erfolgen Ausschreibungen durch den MAWV auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A und B (VOB) bzw. der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A und B (VOB) bzw. der Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL), die im Landesausschreibungsblatt veröffentlicht werden. Neben Neuerschließungen werden zunehmend Sanierungen und vorausschauende Instandhaltungsmaßnahmen getätigt, in Verantwortung gegenüber der nächsten Generation.
Die Abrechnung der Gebühren im Geschäftsbereich Wasserversorgung basiert auf dem durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauch sowie auf der Größe der eingebauten Wasserzähler. Im Geschäftsbereich Abwasserentsorgung bilden der durch Wasserzähler festgestellte Wasserverbrauch sowie für Abwasserkunden mit eigener Wasserversorgung gemäß § 3 Absatz 4 der Schmutzwassergebührensatzung Eigenangaben bzw. Schätzungen die Basis für die Abrechnung der Gebühren. Bei Bestehen eines geeichten und vom MAWV zugelassenen Gartenwasserzählers wird die hierüber ermittelte Trinkwassermenge von der Abwassergebühr abgezogen.
Einmal im Jahr erfolgt bei den Tarifkunden die Verbrauchsabrechnung im rollierenden Verfahren. Bei Großkunden erfolgt die Ablesung und Abrechnung monatlich. Grundsätzlich werden jährlich fünf Abschlagszahlungen eingefordert, deren Höhe sich am Vorjahresverbrauch orientiert.
Die Erstellung der Bescheide für die Verbrauchsabrechnung erfolgt durch die DNWAB mbH im Namen und für Rechnung des MAWV.
Satzungsgemäß zu leistende Anschlussbeiträge sowie Kostenerstattungen für Hausanschlüsse werden ebenfalls durch den Betriebsführer veranlagt und eingezogen. Das gesamte Mahnwesen obliegt gemäß Betriebsführungsvertrag der DNWAB mbH.
