Mobile Entsorgung im Gebiet WAVAS
Gemäß § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) obliegt dem MAWV auch die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen.
Für die Durchführung der mobilen Entsorgung ist eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt worden. Das zur Abfuhr von Fäkalwasser und Fäkalschlamm im Verbandsgebiet berechtigte Unternehmen ist der Tabelle am Ende dieses Bereiches zu entnehmen.
Organisatorische Hinweise
- Eine Entsorgung von Fäkalwasser oder Fäkalschlamm im Eingliederungsgebiet WAVAS darf nur durch das zugelassene Entsorgungsunternehmen vorgenommen werden.
- Der Bürger vereinbart – wie auch bisher – direkt mit dem Entsorgungsunternehmen einen Termin zur Entleerung.
- Nach Entsorgung der Sammelgrube oder Kleinkläranlage wird eine Entsorgungsbestätigung erstellt. Ein Durchschlag wird dem Bürger übergeben. Diese Entsorgungsbestätigung dient dem Verband für die Erstellung des Gebührenbescheides. Dieser wird grundsätzlich dem Gebührenpflichtigen übersandt. Somit erhalten Sie keine Rechnung vom Entsorgungsunternehmen, sondern einen Gebührenbescheid des MAWV.
Gebühren für die mobile Entsorgung (ab 1. Januar 2010)
- Mengengebühr Fäkalwasser 3,47 € je halben m³
- Mengengebühr Klärschlamm 33,33 € je halben m³
Die Gebühr beinhaltet auch die Abfuhrkosten. -
Grundgebühr (mit Ausnahme Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen)
siehe folgende TabelleZählernennleistung Grundgebühr in €/Monat Qn 2,5 6,75 Qn 6 16,20 Qn 10 27,00 Qn 15 40,50 Qn 25 67,50 Qn 40 108,00 Qn 60 162,00 Qn 150 405,00 Qn 250 675,00 - Ohne Wasserzähler/Schmutzwasserzähler für jede abflusslose Sammelgrube 6,75 €/Monat
Zugelassenes Entsorgungsunternehmen
Schuster Entsorgung
Adresse: Ruhlsdorfer Straße 8, OT Woltersdorf 14947 Nuthe-Urstromtal, Tel.: 03371 405454
Auskünfte erteilt im Auftrag des MAWV:
Frau Rathke (Telefon: 03375/2568-266)
Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH,
15711 Königs Wusterhausen, Köpenicker Straße 25
