Information zur mobilen Entsorgung in den Gebieten MAWV, Mittenwalde, Heidesee, Friedersdorf
Gemäß § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbG WG) obliegt dem MAWV auch die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen.
Die Verbandsversammlung des MAWV hat in ihrer Sitzung am 28.06.00 die Regelungen und Gebühren für die Fäkalwasser- und Fäkalschlammabfuhr im Gebiet des MAWV ab 01.07.2000 beschlossen.
Der MAWV hat für die Durchführung der mobilen Entsorgung eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die zur Abfuhr von Fäkalwasser und Fäkalschlamm im Verbandsgebiet berechtigten Unternehmen sind der Tabelle am Ende dieses Bereiches zu entnehmen. Weitere Unternehmen können bei Vorliegen aller erforderlichen Eignungsnachweise dazukommen.
Organisatorische Hinweise
- Eine Entsorgung von Fäkalwasser oder Fäkalschlamm im Verbandsgebiet des MAWV darf nur durch die vom MAWV zugelassenen Entsorgungsunternehmen vorgenommen werden. Grundstückseigentümer und ihnen Gleichgestellte wählen aus den vorgegebenen Unternehmen ein Unternehmen frei aus.
- Der Bürger vereinbart – wie auch bisher – direkt mit dem Entsorgungsunternehmen einen Termin für die Entleerung. Die Gebühr ist bei allen Abfuhrunternehmen gleich.
- Nach Entsorgung der Sammelgrube oder Kleinkläranlage wird eine Entsorgungsbestätigung erstellt. Ein Durchschlag wird dem Bürger übergeben. Diese Entsorgungsbestätigung dient dem Verband für die Erstellung des Gebührenbescheides. Dieser wird grundsätzlich dem Gebührenpflichtigen übersandt. Somit erhalten Sie keine Rechnungen von den Entsorgungsunternehmen, sondern einen Gebührenbescheid vom MAWV.
Gebühren für Entsorgungsgebiete MAWV, Mittenwalde, Heidesee und Friedersdorf
- Für die Entsorgung von Fäkalwasser 4,17 € je halben m³
- Für die Entsorgung von Fäkalschlamm: 15,30 € je halben m³
- Schlauchgeld über 10 m: 2,00 €/je weitere 3 m
Die Abrechnung der Mengen erfolgt in Bemessungseinheiten je halben Kubikmeter.
Die reguläre Arbeitszeit ist Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In dieser Zeit gelten die zuvor genannten Gebühren.
Für die Inanspruchnahme der Entsorgungsunternehmen
- außerhalb dieser Zeit
- bei vergeblicher Anfahrt
- bei Havarie- und Notdienst
- bei Verstoß gegen § 15, Abs. 2 Schmutzwasserbeseitigungssatzung (Unzugänglichkeit der Grube)
erhebt der MAWV je angefangene Stunde folgende Zusatzgebühr:
- 56,34 € je angefangene Stunde an einem Montag bis Freitag und an einem Sonnabend
- 80,07 € je angefangene Stunde an einem Sonn- oder Feiertag
Zugelassene Entsorgungsunternehmen
| Nr. | Entsorgungsunternehmen | Telefon |
|---|---|---|
| 1 | Basel Abwasser- und Umwelttechnik Kleinschewskystraße 14 a, 12555 Berlin |
030/656 3551 |
| 2 | Fa. Volker Born Meisenweg 13, 15713 Königs Wusterhausen - Ortsteil Wernsdorf |
03362/820 757 |
| 3 | Fa. Klaus Frank Uhlandring 24, 15732 Schulzendorf |
033762/409 22 |
| 4 | Fa. Jürgen Geisler Fäkalienabtransport Gussower Straße 13, 15754 Heidesee - Ortsteil Gräbendorf |
033763/618 34 |
| 5 | Fäkalienabfuhr Lehmann, Inh. Katja Lehmann, Mühlenweg 5, 15712 Königs Wusterhausen - Ortsteil Kablow | 03375/293 191 |
| 6 | Fa. Rohrblitz Am Erlengrund 32, 15711 Königs Wusterhausen - Ortsteil Zeesen |
03375/900457 |
| 7 | Fa. Entsorgungstechnik Horst Kraft, Am Kleingewerbegebiet 4 A, 15745 Wildau | 03375/503760 (bei Havarie 0172 3974605) |
Auskünfte erteilt im Auftrag des MAWV:
Frau Korzendorfer (Telefon: 03375/2568-427)
Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH,
15711 Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25
