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Satzungen > 2. Änderungssatzung zur Niederschlagswasserentsorgungssatzung

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserentsorgungssatzung) des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 10 vom 23.03.2006 und im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 9 vom 22.03.2006

Auf der Grundlage der §§ 3, 5 und 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2005 (GVBl. I S. 210) sowie des § 66 Abs. 1. des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 08.12.2004 (GVBl. I S. 50 ff.) hat die Verbandsversammlung des MAWV in ihrer Sitzung am 02. März 2006 folgende Än-derungssatzung beschlossen.

I.

Die Niederschlagswasserentsorgungssatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) vom 26.08.00, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 26.08.00 wird wie folgt geändert:

1. § 18 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„1) Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, kann nach §§ 17 und 20 des Brandenburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 18.12.1991 (GVBl. I S. 661), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2003 (GVBl. I S. 298, 303) ein Zwangsgeld bis zu EURO 50.000,00 angedroht und festgesetzt werden.“


2. § 19 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EURO 500,00 geahndet werden.“

II.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Königs Wusterhausen, 06. März 2006

Albrecht
Verbandsvorsteher

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