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Satzungen > 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung

1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 33 vom 28.10.2010, im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 26 vom 22.10.2010 und im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree Nr. 11 vom 29.10.2010

Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 26), der §§ 4, 6 und 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I, S. 194) und der §§ 1, 2, 3, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG) vom 31.04.2004 (GVBl. I, S. 172) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des MAWV in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2010 diese Satzung beschlossen.

I.

Die Verwaltungskostensatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) vom 06. Mai 2010 wird wie folgt geändert:

Die Anlage zur Verwaltungskostensatzung wird wie folgt neu gefasst:

Anlage zur Verwaltungskostensatzung
Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Gebühren (§ 3 der Verwaltungskostensatzung) und Pauschalbeträge für Auslagen (§ 6 Absatz 2 der Verwaltungskostensatzung)

Nr.

Gegenstand

EURO

1.

Erklärung zur Abwasserbeseitigung je Vorgang

20,00

 

  • Abflusslose Sammelgruben

 

 

  • Kleinkläranlagen

 

2.

Abnahme Gartenwasserzähler

 

 

  • Abnahme Gartenwasserzähler mit voller An- und Abfahrt

62,34

 

  • Abnahme Gartenwasserzähler mit anteiliger An- und Abfahrt

51,63

 

  • Abnahme Gartenwasserzähler ohne An- und Abfahrt

40,92

 

  • Leerfahrt/Nichtabnahme aus technischen Gründen sowie wegen fehlender Unterlagen mit voller An- und Abfahrt

 

47,81

 

  • Leerfahrt/Nichtabnahme aus technischen Gründen sowie wegen fehlender Unterlagen mit anteiliger An- und Abfahrt

 

37,10

 

  • Leerfahrt/Nichteinhaltung des abgestimmten Termins mit voller An- und Abfahrt

43,79

 

  • Leerfahrt/Nichteinhaltung des abgestimmten Termins mit anteiliger An- und Abfahrt

33,08

3.

Widerspruchsbearbeitung Anschluss- und Benutzungszwang je Vorgang

20,00

 

Widerspruchsbearbeitung Anschluss- und Benutzungszwang mit Vorortbesichtigung je Vorgang

 

50,00

4.

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 5 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung je Vorgang

 

20,00

 

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 5 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung mit Vorortbesichtigung je Vorgang

 

50,00

 

 

Nr.

Gegenstand

EURO

5.

Genehmigung zur Einleitung von Schmutzwasser (Entwässerungsgenehmigung gewerblicher Art) in die öffentliche Abwasseranlage nach § 6 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung

 

 

50,00

6.

Bearbeitung von Anträgen zur Beseitigung und Umnutzung alter Anlagen nach

§ 21 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung

 

 

  • je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit

20,00

7.

Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung je Vorgang

 

20,00

 

Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung mit Vorortbesichtigung je Vorgan

50,00

8.

Erteilen einer Leitungsauskunft mit Eintragung Leitungsbestand

40,00

II. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Königs Wusterhausen, 19. Oktober 2010

Albrecht
Verbandsvorsteher

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