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Satzungen > 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung

1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 4 vom 23.02.2009, im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 7 vom 25.02.2009 und im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree Nr. 3 vom 13.03.2009

Gemäß § 20 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I, S. 194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.09.2008 (GVBl. I, S. 202) sowie des § 6 Absatz 1 Ziffer 4 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes am 29. Januar 2009 nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 04.09.2008 beschlossen.

Artikel 1

Die Verbandssatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) vom 04.09.2008 wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 wird folgender Satz hinzugefügt:

Der Verband kann Nichtmitgliedern öffentlich-rechtliche Verträge zur Schmutzwasserentsorgung anbieten und auf dieser Grundlage Schmutzwasser für Nichtmitglieder entsorgen.

2. § 2 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

Der Verband kann auch Anlagen Dritter zur öffentlichen Trinkwasserversorgung und öffentlichen Schmutzwasserentsorgung käuflich erwerben, pachten oder auf vertraglicher Basis betreiben.

Artikel 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Königs Wusterhausen, 20. Februar 2009

Albrecht

Verbandsvorsteher

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