Gebührenglossar
Auf dem Gebührenbescheid werden diverse Informationen abgefragt. Diese können Sie entweder hier nachlesen oder die PDF-Datei herunterladen.
Für die Anzeige von PDF-Dateien benötigen Sie eine aktuelle Version der kostenlosen Software Adobe Acrobat Reader.
Kundennummer
Ordnungskriterium für Ihre Gebührenerhebung. Bitte bei allen Nachfragen und Überweisungen angeben. Sie finden die Kundennummer auch auf den Seiten 2 und 3 des Gebührenbescheids wieder.
Verbrauch
Summe des abgerechneten Gesamtverbrauches für Trink- und/oder Schmutzwasser - hier sehen Sie u. a. auch den durch den Abzug des Gartenwasserzählers verringerten Schmutzwasserverbrauch.
Zeitraum
Anzahl der im Abrechnungszeitraum berücksichtigten Kalendertage - den konkreten Abrechnungszeitraum sehen Sie auf Seite 2 des Gebührenbescheids.
geleistete Vorauszahlungen
Die von Ihnen im Abrechnungszeitraum gezahlten Vorauszahlungsbeträge unterteilt in Trink- und/oder Schmutzwasser als Jahresbeträge
Angaben zur Zahlungsart
Mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise zu Gebührenforderungen oder -guthaben. Für die Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie eine Prämie von 5 EUR. Das Formular für eine Einzugsermächtigung ist bei Kunden, die noch selbst überweisen oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank erteilt haben, dem Gebührenbescheid beigefügt. Sie können es auch unter folgender Adresse aus dem Internet herunterladen:
www.dnwab.de/media/dateien/Vordruck%20Einzugsermaechtigung.pdf
Kopfzeile
Nummer und Datum des Gebührenbescheides sowie Ihre Kundennummer
neue Vorauszahlungen
Künftige Vorauszahlungsbeträge und die Fälligkeiten der Vorauszahlungen, ermittelt anhand des letzten Verbrauches und der Grundgebühren.
Gebühr für Trinkwasser/Gebühr für Schmutzwasser/Gebühr für Niederschlagswasser
Bezeichnung der abgerechneten Gebühr für Trinkwasser und/oder für leitungsgebundenes Schmutzwasser oder für dezentral entsorgtes Schmutzwasser (Fäkalien) sowie Niederschlagswasser
Abrechnungszeitraum
konkrete Angaben zum abgerechneten Zeitraum von - bis Zählernummer – Nummer des Trinkwasserzählers, Nummer des Gartenwasserzählers
ZST alt – Zählerstand zum Beginn der Abrechnung
- a) Zählerstand zum Ende vorheriger Abrechnung
- b) bei Einbau eines neuen Zählers
- c) zum Anmeldedatum
ZST neu
Zählerstand zum Ende der Abrechnung
- a) Stichtag der Abrechnung
- b) zum Ausbau eines Zählers
- c) zum Abmeldedatum
Wenn Sie ein Schreiben zur Selbstablesung des Zählerstandes im Zuge der Jahresendabrechnung erhalten haben, dann können Sie den Zählerstand auch auf der Webseite der DNWAB hinterlegen.
Zur Online-Zählerstandserfassung
Verbrauch
Differenz aus dem Zählerstand alt und neu
Gartenwasserzähler
Der am Trinkwasserzähler gemessene Verbrauch gilt auch für die Erhebung der Schmutzwassergebühren. Er wird hier um die am Gartenwasserzähler gemessene Menge reduziert. Dies ist der Verbrauch zur Berechnung der Schmutzwassergebühren.
Mengengebühr
in EUR; Produkt aus Verbrauch in m3 und Gebührensatz in EUR/m3
Grundgebühr Euro/Jahr
monatlich erhoben laut Satzung des Zweckverbandes auf der Basis der Größe des Wasserzählers. Hier als Jahresgebühr dargestellt (12-fache Monatsgebühr).
Anteilige Grundgebühr
Grundgebühr in EUR/Jahr bezogen auf den Teilzeitraum - bei Zählerwechsel, Gebührenänderung, Eigentümerwechsel (Jahresgebühr geteilt durch 365 Tage x Anzahl Tage im Abrechnungszeitraum)
Gesamtbetrag Trinkwasser/Gesamtbetrag Schmutzwasser/Niederschlagswasser
Summe aus Mengen- und Grundgebühr - netto und brutto - mit Steueranteil bei Trinkwassergebühren; ohne Mehrwertsteuer bei Schmutzwasser und Niederschlagswasser
