Gebührenbescheid
Wasserbenutzungsgebühr, Zentrale und dezentrale Schmutzwassergebühr, Niederschlagswasserentsorgungsgebühr
Für die Inanspruchnahme der
- öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung wird eine Wasserbenutzungsgebühr
- zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung wird eine Schmutzwassergebühr
- dezentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung wird eine Schmutzwassergebühr
- öffentlichen Einrichtung zur Entsorgung von Niederschlagswasser wird eine Benutzungsgebühr
für die Grundstücke, die an die öffentliche Einrichtung angeschlossen sind oder in diese entwässern, erhoben. Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der im Abrechnungszeitraum gültigen Gebührensatzung.
Vorauszahlungen
Für das laufende Abrechnungsjahr sind Vorauszahlungen für Trink- und Schmutzwasser zu leisten. Der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt ist auf Ihrem Gebührenbescheid auf der Seite 2 zu ersehen. Die Vorauszahlungsbeträge werden zu diesen Fälligkeitsterminen entweder von Ihrem Konto abgebucht oder sind von Ihnen ohne besondere Aufforderung zu überweisen. Der Vorauszahlungsbetrag basiert auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch und der Grundgebühr und wird auf volle EUR gerundet. Bitte informieren Sie uns über Veränderungen, die wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch haben, damit die Beträge entsprechend angepasst werden können. Hierdurch können Sie hohe Nach- bzw. Rückzahlungen zur Jahresverbrauchsabrechnung vermeiden.
Zahlung
Der bequemste Weg für Sie ist dieser: Sie lassen – wie der größte Teil unserer Kunden – die Beträge zur Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen. Hierzu erteilen Sie uns eine schriftliche Einzugsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können. Ein Formular ist Ihrem Gebührenbescheid beigefügt, falls Sie noch selbst überweisen. Sie können uns die Einzugsermächtigung aber auch formlos oder telefonisch erteilen. Damit bleiben Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine und der Gang zum Geldinstitut erspart. Das Formular für die Einzugsermächtigung können Sie herunterladen unter:
www.dnwab.de/media/dateien/Vordruck%20Einzugsermaechtigung.pdf
Anderenfalls bitten wir Sie, den ausgewiesenen Gesamtbetrag bis zum vorgenannten Fälligkeitstermin unter Angabe der Kundennummer auf das in dem Gebührenbescheid ersichtliche Konto zu überweisen
Guthaben
Guthaben werden mit der nächstfälligen Vorauszahlung auf die Trink- und/oder Schmutzwassergebühr verrechnet. Falls die Auszahlung des Guthabenbetrages gewünscht wird, bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung unter Angabe der Kundennummer und der Bankverbindung. Dann wird das Guthaben zur festgesetzten Fälligkeit erstattet. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Guthabenbeträge ebenfalls zur Fälligkeit automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Steuern und Abgaben
Alle Trinkwassergebühren sind mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt z. Z. der Steuersatz von 7 v. H., da Trinkwasser als Lebensmittel eingestuft ist. Der Steueranteil wird auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. Die leitungsgebundenen und dezentralen Schmutzwassergebühren sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der Gebührenerhebung sind auf den Gebührenbescheiden vor dem Abrechnungsblock auf Seite 1 in der jeweils zutreffenden Form aufgeführt. Die genannten rechtlichen Grundlagen können Sie auch beim Zweckverband einsehen bzw. anfordern.
Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Abrechnung erforderlichen Daten werden von uns gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet und – soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – an dritte Stellen weiter gegeben.
