Wasserzähler schützen, das spart Geld
27.01.2012
Nun ist der Winter doch noch gekommen und vor allem die Nächte sind sehr frostig. Diese Tendenz wird sich laut Wetterprognose auch in der kommenden Woche fortsetzen. Falls Sie als Grundstückseigentümer aufgrund des milden Winters die Wasserzähler und Wasserleitungen noch nicht frostsicher gemacht haben, sollten Sie jetzt handeln. Denn für Schäden an den Wasserzählern haften Sie als Kunde. Sie können sich somit unnötigen Aufwand und bares Geld ersparen, wenn Sie in den Räumen, in denen sich die Zähler befinden, Fenster und Türen bei Minustemperaturen stets geschlossen halten. Sollte dennoch der Zähler durch Frost geschädigt werden, ist für das Auswechseln im Auftrag des MAWV unsere Betriebsführungsgesellschaft, die DNWAB, allein zuständig (Tel.: 0800 8807088).
Wolf-Peter Albrecht
Verbandsvorstehe MAWV
