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Rückzahlung von Umsatzsteuern

16.12.2009

200.000 Euro als Weihnachtspost

Insgesamt rund 200.000 Euro überwies der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) bisher schon an ca. 2.600 Kunden zurück, die für das Legen eines Trinkwasserhausanschlusses seit dem 13. August 2000 den erhöhten Umsatzsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent gezahlt haben. Damit gehört der MAWV zu den Verbänden in Brandenburg, die bei der Rückerstattung von zu viel gezahlten Umsatzsteuern führend sind. Viele Kunden zeigten sich am Telefon oder in Gesprächen darüber erfreut, dass der Verband mit Unterstützung durch Mitarbeiter des Betriebsführers DNWAB schnell und unbürokratisch die Differenzbeiträge überwiesen hat. Insgesamt wird der gesamte Vorgang der Rückerstattung, der rund 11.000 Bescheide betrifft, bis Ende 2010 abgeschlossen sein. Bei der Vielzahl der zu bearbeitenden Vorgänge werden bisher noch nicht angeschriebene Kunden um etwas Geduld gebeten. Im Interesse seiner Kunden stimmte sich der MAWV mit dem Finanzamt Königs Wusterhausen ab, rückwirkend die ab 13. August 2000 erstellten Bescheide für Trinkwasserhausanschlüsse zu korrigieren und den niedrigeren Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu berechnen. Jeder betroffene Kunde erhält automatisch ohne einen Antrag zu stellen eine Mitteilung über die Korrektur des Bescheides. Der Differenzbetrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und nach Rückgabe der abgeforderten Daten ausgezahlt. Damit nimmt der MAWV großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Kauf, da das Bundesministerium der Finanzen es den Versorgern freigestellt hatte, die von Kunden zu viel gezahlte Umsatzsteuer rückwirkend zu erstatten.

 

Die Grundlage für dieses vorzeitige Weihnachtspräsent bildet ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 8. Oktober 2008. Darin wird festgestellt, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen unter dem Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Das betrifft im Trinkwasserbereich des MAWV die Neuerstellung von Hausanschlüssen, Anschlussbeiträge, Umverlegungen und Reparaturen.

Mit diesem Urteil wurde eine Entscheidung des deutschen Fiskus aus dem Jahr 2000, der von den Wasserunternehmen forderte, für Arbeiten an Hausanschlüssen den normalen Steuersatz von zunächst 16 und später 19 Prozent zu veranlagen, revidiert. Den darauf folgenden jahrelangen Rechtsstreit konnten die Wasserunternehmen schließlich zu Gunsten Ihrer Kunden entscheiden.

 

 

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