MAWV senkt Gebühren zum 1. Januar 2012
06.12.2011
Ein spürbares Plus für das Portmonee der Kunden
Während von den weltweiten Finanzmärkten eine Hiobsbotschaft nach der anderen die Bürger verunsichert, die Inflationsrate in Deutschland sich im Höhenflug befindet, verteilt der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) vorfristige Weihnachtsgeschenke an seine Kunden.
„Die jüngste Verbandsversammlung hat unseren Vorschlag bestätigt, die Gebühren bei Trink- und Schmutzwasser ab 1. Januar 2012 zu senken“, freut sich Wolf-Peter Albrecht, der im Juni dieses Jahres wieder gewählte Verbandsvorsteher des MAWV.
Bei den neuen Gebühren hat der Zweckverband tief in die Tasche gegriffen. Für rund 100.000 Bürger im Kerngebiet des MAWV reduziert sich der Kubikmeter Trinkwasser um 16 Cent von 1,53 auf 1,37 Euro. Im Bereich des im Oktober 2008 eingegliederten WAVAS (Wasser- und Abwasserzweckverband Alt Schadow) sinkt die Trinkwassergebühr um 33 Cent von 1,79 auf 1,46 Euro. Eine ähnliche Entwicklung gibt es beim Schmutzwasser. Im Kerngebiet kostet dann der Kubikmeter 6 Cent (von 3,11 auf 3,05 Euro) weniger und im Bereich des früheren WAVAS gar 64 Cent (von 5,32 auf 4,68 Euro).
Damit sparen die Bürger im Kerngebiet bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 100 Litern pro Person und Tag rund 8 Euro im Jahr; eine dreiköpfige Familie fast 25 Euro. Wesentlich höher ist das jährliche Plus mit 34,92 im Portmonee bei den Kunden des ehemaligen WAVAS, bei drei Personen eine Entlastung des Familienetats um fast 105 Euro. Ein deutlich spürbarer finanzieller Gewinn für die Bürger zwischen Kehrigk und Krausnick.
Für den MAWV kostet diese Gebührenreduzierung allein im Kerngebiet bei einem jährlichen Trinkwasserabsatz von ca. 4 Millionen Kubikmetern rund 640.000 Euro und im Schmutzwasserbereich 240.000 Euro. Berücksichtigt man noch die Kunden des ehemaligen WAVAS, dann erspart der MAWV seinen Kunden im nächsten Jahr fast eine Million Euro Gebühren.
Wie kann sich das ein Zweckverband leisten? Verbandsvorsteher Wolf-Peter Albrecht hat darauf eine schlüssige Antwort. „Als kommunaler Verband“, so der Wasserfachmann, „arbeiten wir nicht profitorientiert und können deshalb erzielte Überschüsse an die Kunden weiterreichen“. Und dass der MAWV Gebührensenkungen in dieser Größenordnung zum 1. Januar 2012 beschließen konnte, hat nach Meinung des Verbandschefs vor allem zwei Gründe.
„Erstens werden ausgehend von der Prämisse einer sicheren und qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung für alle Betriebsabläufe die Kosten permanent auf den Prüfstand gestellt“, erläutert Wolf-Peter Albrecht. Das erfolge beispielsweise durch Kennzahlenvergleiche mit anderen Wasserverbänden, durch Teilnahme am landesweiten Benchmarking oder durch Erschließen von „inneren“ Synergien. Für letzteren Punkt nennt er die jüngste Investition des Verbandes, die Errichtung eines Betriebshofes in Schenkendorf für rund 50 Mitarbeiter des Betriebsführers DNWAB mit einem Aufwand von 3,1 Millionen Euro. Damit werden die bisher zersplitterten Standorte zusammengeführt, eine Kommunikation der kurzen Wege erreicht und die Arbeitsbedingungen für die DNWAB-Beschäftigten verbessert.
„Zweitens stehen wir zu unserem Wort, dass die von den so genannten Altanschließer erhobenen Beiträge den Gebühren zu Gute kommen werden“, bekräftigt der Verbandsvorsteher. Insgesamt habe der Verband aufgrund dieser per Gesetz durch den Landtag Brandenburg beschlossenen Regelung über 19.000 Bescheide erarbeitet und versandt. „Die bisher gezahlten Beträge haben wir wie versprochen zur Senkung der Gebühren und zur vorfristigen Rückzahlung von Krediten eingesetzt“, betont Wolf-Peter Albrecht.
In diesem Zusammenhang verweist der Verbandsvorsteher darauf, dass einige der betroffenen Altanschließer gegen die Beitragserhebung geklagt haben. Während im Kerngebiet des MAWV eine richterliche Entscheidung zu diesen Klagen noch aussteht, hat das Verwaltungsgericht Cottbus am 27.10.2011 die Beitragssatzung des MAWV für das Ver- und Entsorgungsgebiet WAVAS als wirksam anerkannt. Im Rahmen dieser Verfahren ist auch die Beitragskalkulation Trinkwasser und Schmutzwasser des Verbandes vom Gericht geprüft und als ordnungsgemäß angesehen worden. Somit sind die Beitragsbescheide gegenüber den betroffenen Bürgern rechtskräftig.
Albrecht
Verbandsvorsteher
